Allgemeine Geschäftsbedinungen
Jasmina Pilekic,BA
Trumauerstraße 2/6, 2482,
Münchendorf
(im Folgenden „EmaWerk“ genannt)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen Emawerk und Unternehmern i.S.d. § 1 KSchG, insbesondere für Leistungen im Bereich Unternehmensberatung, Social Recruiting und Neukundengewinnung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber diese AGB uneingeschränkt.
§2 Vertragsgegenstand
Emawerk bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Vertriebsoptimierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw.Vertrag.
Es wird ausdrücklich kein konkreter Erfolg geschuldet, sondern eine Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Angebots von Emawerk zustande. Eine Bestätigung per E-Mail, mündliche Zustimmung oder Auftragsausführung gilt als Vertragsannahme.
Ton- oder Videoaufzeichnungen von Geschäftsgesprächen dürfen durch Emawerk zu Nachweiszwecken erfolgen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Setup-Gebühr
Eine einmalige Setup-Gebühr wird vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Diese Gebühr ist nicht rückzahlbar und nicht verrechenbar.
(2) Leistungsbasierte Vergütung (Liefergarantie)
Für jeden durch Emawerk generierten, qualifizierten Neukundenkontakt, der beim Auftraggeber eintrifft, wird eine bereits im Voraus vereinbarte Pauschale fällig. Zusätzlich entsteht eine monatliche Beratungspauschale. Diese kann je nach Vertragsmodell variieren und ist schriftlich festzuhalten.
Ein „qualifizierter Neukundenkontakt“ gilt als geliefert, wenn:
die zuvor im Setup vereinbarten Qualifizierungskriterien erfüllt sind und
der Kontakt vollständig mit Vor- und Nachnamen, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse übermittelt wird.
Der Nachweis der Lieferung obliegt Emawerk.
(3) Fälligkeit
Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. berechnet.
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur zeitgerechten Bereitstellung aller relevanten Informationen (z.B. Zielgruppe, Firmenbeschreibung, bestehende Kundenstämme, Wunschkunden, Bereits warmen Kontakten, Newsletteranmeldungen etc.).
Freigaben von Kampagneninhalten haben innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten Inhalte als genehmigt.
Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten ist Emawerk berechtigt, Fristen und Vergütung entsprechend anzupassen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§6 Gewährleistung und Haftung
Emawerk haftet nicht für das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs (z. B. Abschlussquote, Einstellung von Personal). Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für durch den Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Texte, Zielgruppen-Definitionen) trägt dieser allein die Verantwortung.
§7 Laufzeit und Kündigung
Verträge haben – sofern nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Laufzeitende.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht durch Emawerk besteht insbesondere bei:
- Zahlungsverzug über 14 Tage
- Wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten
- Rufschädigung gegenüber Emawerk oder deren Kooperationspartnern
§8 Datenschutz und Compliance
Datenschutz
Emawerk verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an technische Dienstleister) und unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben.
Compliance
Unsere Ansprache erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen zur zulässigen geschäftlichen Kontaktaufnahme.
§9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmenstandort von EmaWerk.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.